Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (4. August 1990): Artikel 2....es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt Artikel 7....die Erziehung der Kinder muss mit den ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmen Artikel 19....Über Verbrechen oder Strafen wird ausschließlich nach den Bestimmungen der Scharia entschieden Artikel 22a).... Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
|